Verfahrensweise zur Veröffentlichung von Prüfungsterminen im DBV
Liebe Hundeführer im DBV,
zur Erinnerung: ab der Prüfungssaison 2020 haben wir im DBV eine neue Verfahrensweise zur Veröffentlichung der Prüfungstermine im DBV vereinbart.
Die Prüfungstermine für Anlagenprüfungen, Schweiss- und Gebrauchsprüfungen im DBV werden seitdem immer an festgelegten Fixterminen auf der Homepage des DBV unter der (neuen) Rubrik „Prüfungstermine“ veröffentlicht:
Termin 20.Januar des Jahres: Anlagenprüfungstermine Frühjahr
Termin 20.März des Jahres: Termine für Schweiss – und Gebrauchsprüfungen
Termin 20. Juni des Jahres: Anlagenprüfungstermine Herbst (und. ggfls. weitere Termine für SP/GP-Prüfungen)
Da sich die sonstigen Voraussetzungen der Abgabe einer Nennung zu einer Prüfung des DBV ( u.a. schriftliche Nennung nur auf dem Postweg, Vergabe der Prüfungsplätze nach Reihenfolge des Posteingangs der Nennung, keine „Reservierung“ von Prüfungsplätzen etc.) nicht ändern, hat die neue Regelung zur Folge, dass auf dem Postwege übersendete Nennunterlagen erst ab einem Tag nach der Veröffentlichung der Prüfungstermine auf der Homepage des DBV von den jeweiligen Prüfungsorganisatoren entgegengenommen werden.
Vorzeitig eingehende Nennungen ( z.B. ohne Angaben eines Prüfungsortes oder Prüfungstermins) werden bei der Vergabe der Prüfungsplätze nicht berücksichtigt!
Nennungen werden nur in Form von normaler Briefpost oder Einwurfeinschreiben entgegengenommen. Kurierzustellungen, Terminsendungen o.ä. die beim jeweiligen Empfänger eine persönliche Quittierung erfordern, werden nicht akzeptiert und zurückgesendet!
Da im Verlauf des Prüfungsjahres 2021 der „Corona –Stau“ bei den begehrten Anlagenprüfungsplätzen nahezu vollständig abgebaut werden konnte, gilt ab dem Prüfungsjahr 2022 für die Vergabe der Prüfungsplätze wieder die Reihenfolge des Eingangs der Nennungen bei dem zuständigen Prüfungsorganisator / der Prüfungsgruppe.
Bei zeitgleich eingegangenen Nennungen entscheidet das Los.
Wir bitten außerdem – wie auch in der Vergangenheit – die in den „Hinweisen zum aktuellen Prüfungswesen“ beschriebenen Informationen bei der Abgabe von Nennungen genau zu beachten, damit zeitintensive Rückfragen und Recherchen möglichst auf ein Minimum reduziert bleiben.
Andreas Meyer
Richterobmann DBV e.V.